Ist die Verwendung von Google Analytics illegal?

Heißt es bald bye, bye Google Analytics in Österreich? 

Ein Behördenbescheid der heimischen Datenschutzbehörde ließ im Jänner 2022 Onlinemarketer und SEOs kurzzeitig in die Knie gehen. Denn laut diesem Bescheid ist die Nutzung vom amerikanischen Anbieter Google Analytics in Österreich nicht legal, da sie eindeutig gegen die DSGVO verstoße. 

Niemand Geringerer als der Datenschutzaktivist Max Schrems hat den Stein ins Rollen gebracht, als er im letzen Jahr mit seiner NGO noyb sage und schreibe 101 derartiger Musterbeschwerden einreichte. Bei der Beschwerde in Österreich handelt es sich um die Website netdoktor.at, bei der klar entschieden wurde, dass die Nutzung von Google Analytics illegal ist. Konkret wird dem Websitebetreiber vorgeworfen, dass es sich bei einigen der Daten, die im Zuge der Erfassung auf US-Servern landen, um persönliche Daten laut DSGVO handle. Eine Beschwerde gegen den US-Konzern Google selbst, wurde jedoch abgewiesen. 

 

Google Analytics nutzen, ohne Strafen zu erhalten? 

Laut einem Artikel des Standard ist die Lage jedoch nicht ganz so dramatisch. Zumal das besagte Urteil nicht rechtskräftig ist und es sich um eine ganz bestimmte Art der Einbindung von Google Analytics zu einem bestimmten Zeitpunkt handle. Das heißt, man kann das Urteil so nicht auf alle Websitebetreiber, die das famose Trackingtool im Einsatz haben, ummünzen. Eine Pauschalisierung, dass Google Analytics somit generell nicht datenschutzkonform sei, ist daher nicht zu 100% korrekt.  

Ein weiteres Interview mit Jan Königstätter, Onlineexperte und Inhaber einer Suchmaschinenagentur, bringt ebenfalls Hoffnung, dass das Aus für Google Analytics in Österreich noch nicht besiegelt ist. Wichtig ist aber, die Einbindung des Analysedienstes zu prüfen und ausreichende Vorkehrungen zu treffen, um auch tatsächlich den DSGVO Bestimmungen in Österreich zu entsprechen. 

 

Was muss ich tun, um Google Analytics datenschutzkonform nutzen zu können? 

  1. First step ist das Akzeptieren der „Data Processing Terms for all Google Products“ (DPAs) in den Settings von Google Analytics.
  2. Weiters ist es unumgänglich in der Datenschutzbestimmungen auf der eigenen Website auf eine mögliche Datenübermittlung in Drittstaaten hinzuweisen. Hier raten wir unbedingt, die Datenschutzerklärung von einem Rechtsexperten aufsetzen bzw. prüfen zu lassen. 
  3. Ohne Erlaubnis des Users darf nicht getrackt werden! Daher sollte unbedingt sicher gestellt sein, dass eine Implementierung eines Cookie-Banners, wie z.B. Borlabs, oder eine Consentmanagement Plattform im Einsatz ist, die die Zustimmung des Users vorab einholt. 
  4. Die Privacy-Settings im Setup von Google Analytics müssen richtig eingestellt sein, sodass keine personenbezogenen Daten (PIIs) einfließen. Heißt die IP-Adresse sollte unbedingt anonymisiert sein. 
  5. Unter keinen Umständen dürfen personenbezogene Daten an Google Analytics übermittelt werden. 
  6. Ein serverseitiges Tracking ist ebenfalls zu empfehlen. Damit kann garantiert werden, dass wirklich nur gewünschte Daten an Google Analytics übermittelt werden. 

Und was sagt Google dazu? 

Auch Google selbst hat den Bescheid natürlich nicht stillschweigend hingenommen und in einem Blog-Beitrag nochmals dazu Stellung genommen. Jedoch hält sich das US-Unternehmen ziemlich bedeckt und verweist darauf, den Website-Betreibern in Europa alle nötigen Tools zur Verfügung zu stellen, um ein datenschutzkonformes Tracking einrichten zu können. Inwieweit das von jedem User genutzt wird, bleibt den Betreibern der Website selbst überlassen. 

 

Welche Alternativen zu GA gibt es? 

Ganz auf ein Tracking zu verzichten ist für viele Website- und Onlineshopbetreiber natürlich nicht denkbar. Wem Google Analytics aber nun zu heiß ist und wer gerne auf einen anderen Anbieter umsteigen will, hat eine breite Auswahl am Markt: 

 

Wir von Sunlime möchten darauf hinweisen, dass dieser Blogbeitrag in keinster Weise als rechtliche Auskunft anzusehen ist. Wir haben generelle Informationen und Expertenmeinung zusammengetragen, um unseren Kunden einen besseren Überblick über die aktuelle Situation zu verschaffen. Wenn Sie konkrete Information zu DSGVO benötigen, wenden Sie sich bitte an dementsprechende Rechtsexperten. 

 

Begnadete Texterin und Sprachenfanatikern. Liebt ihre Hunde und ist ein absoluter Outdoorfreak. Bloggt am liebsten über aktuelle Themen im Onlinebereich sowie SEO.

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